Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Altruja durch Spendenempfänger

Für die Nutzungen der Services der Altruja GmbH, Augustenstr. 62, 80333 München („Altruja“ oder „wir“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).

1. Vertragsgegenstand

Altruja bietet Spendenempfängern eine internetbasierte Möglichkeit, um so genannte „Fundraising-Aktionen“ (Sammeln von Geldern für gemeinnützige und mildtätige Zwecke) durchzuführen.

2. Rechte und Pflichten von Altruja; Referenznennung

2.1 Altruja stellt für den Spendenempfänger eine internetbasierte Software mittels einer Software-as-a-Service-Lösung („SaaS-Lösung“) zur Organisation von Fundraising-Aktionen auf der Webseite des Spendenempfängers oder auf den Webseiten von Unterstützern des Spendenempfängers wie Firmen, Eventveranstaltern, Prominenten etc. bereit. Im Einzelnen hat die Software folgende in Ziffer 2.2-2.6 beschriebenen Funktionen:

2.2 Der Spendenempfänger hat die Möglichkeit, die SaaS-Lösung auf seiner Webseite einzubinden („Fundraising-Seite“).

2.3 Der Spendenempfänger erhält Zugang zum Altruja-Kundenbereich auf der Webseite von Altruja mit allen für den Spendenempfänger im Rahmen der Spende erhobenen Daten (Anrede, Vorname, Nachname, Spenderdatum, Spendenbetrag, E-Mail-Adresse; wenn Spendenbescheinigung gewünscht: Adresse). Der angezeigte Spendenbetrag beruht auf der Angabe des Spenders; Zahlungseingänge werden von Altruja nicht überprüft und Rücklastschriften bleiben bei der Anzeige unberücksichtigt.

2.4 Im Namen des Spendenempfängers wird von Altruja eine automatisierte Bestätigungs-E-Mails an die Spender mit Information über den erfolgreichen Abschluss des Spendenprozesses versendet.

2.5 Der Spendenempfänger hat die Möglichkeit, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittung) zu erstellen und über eine Serienbrieffunktion herunterzuladen, um diese anschließend auszudrucken und ordnungsgemäß zu versenden. Die Prüfung der Richtigkeit und Gültigkeit sowie der Versand der automatisch generierten Spendenbescheinigungen obliegen dem Spendenempfänger.

2.6 Der Spendenempfänger hat die Möglichkeit, die Spenden nach Maßgabe von Ziffer 4 abzuwickeln.

2.7 Altruja betreibt eine Hotline für Spendenempfänger zu allen Fragen der Nutzung des Altruja-Services durch den Spendenempfänger, erreichbar Montag bis Freitag von 10:00 bis 14:00 Uhr unter der jeweils aktuellen Nummer der Altruja Support-Hotline, abhängig von Verfügbarkeit und Auslastung.

2.8 Altruja ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu Marketingzwecken, oder in Kundenlisten zu nennen und mit Namen und Logo auf der Webseite von Altruja abzubilden.

3. Preise; Fälligkeit; Zahlungsabwicklung

3.1 Der Spendenempfänger ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Nutzungsgebühren zu bezahlen. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Altruja wird dem Spendenempfänger für jeden Abrechnungszeitraum gemäß vertraglicher Regelung eine Rechnung per E-Mail übersenden. Der Rechnungsbetrag wird eine Woche nach Zugang der Rechnung fällig.

3.3 Der Spendenempfänger ist verpflichtet, Einwendungen gegen die von Altruja gestellten Abrechnungen unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach der Abrechnung geltend zu machen. Andernfalls gilt die Abrechnung als genehmigt.

4. Spendenabwicklung

4.1 Altruja stellt dem Spendenempfänger in der SaaS-Lösung auch die erforderlichen Funktionen zur Abwicklung der Spende mit folgenden Zahlungsmethoden bereit: Überweisung, Lastschriftverfahren, Kreditkartenzahlung, PayPal, Sofortüberweisung/Klarna.

4.2 Bei der Zahlungsmethode Überweisung bzw. Sofortüberweisung/Klarna überweist der Spender direkt auf das vom Spendenempfänger angegebene Bankkonto.

4.3 Bei der Zahlungsmethode Paypal bezahlt der Spender direkt von seinem Paypal-Konto auf das vom Spendenempfänger angegebene Paypal-Konto.

4.4 Online Zahlungsmethoden setzen separate Verträge mit Zahlungsdienstleistern voraus. Altruja bietet diverse Schnittstellen zu Payment Service Providers. Die Zahlungsabwicklung erfolgt allein auf Grundlage der Vertragsbeziehung zwischen dem Spendenempfänger und dem Zahlungsdienstleister.

5. Verfügbarkeit

5.1 Die Verfügbarkeitsquote der SaaS-Lösung beträgt mindestens 99 % im Kalenderjahresmittel. Sie berechnet sich aus dem Anteil der Verfügbarkeit an der Systemlaufzeit. Verfügbarkeit ist die Möglichkeit des Spenders oder des Spendenempfängers, die wesentlichen Funktionalitäten der SaaS-Lösung über eine von Altruja nicht geschuldete Internetverbindung nutzen zu können. Die Systemlaufzeit ist das Kalenderjahr abzüglich Zeiten, in denen Altruja die SaaS-Lösung wartet (Wartungszeiten), soweit die Wartung mindestens eine Woche vorher von Altruja angekündigt wurde oder dringend geboten ist. Altruja ist bemüht, Wartungszeiten zwischen 2 und 6 Uhr zu legen.

5.2 Wenn und soweit der Spendenempfänger in Wartungszeiten die SaaS-Lösung nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung der SaaS-Lögung zu Wartungszeiten zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, besteht für den Spendenempfänger kein Anspruch auf Gewährleistung oder Schadensersatz.

6. Haftung von Altruja / Gewährleistung

6.1 Altruja haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Altruja, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Altruja beruhen sowie für Schäden, die durch arglistig verschwiegene Mängel oder das Fehlen einer mit Altruja vereinbarten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.

6.2 Altruja haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Altruja oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

6.3 Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Altruja außer in den Fällen der Ziffer 6.1. und der Ziffer 6.4. der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

6.4 Im Übrigen ist die Haftung von Altruja ausgeschlossen, einschließlich der verschuldensunabhängigen Haftung, insbesondere für anfängliche Mängel. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6.5 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen Altruja beträgt ein Jahr außer in den Fällen der Ziffern 6.1., 6.2. oder 6.4. Die Verjährungsfrist für sonstige Mängelansprüche beträgt ebenfalls ein Jahr.

6.6 Altruja kann technisch nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein bei Altruja angemeldeter Spender tatsächlich diejenige Person darstellt, die der Spender vorgibt zu sein. Altruja leistet daher keine Gewähr für die tatsächliche Identität eines Spenders.

6.7 Sofern Altruja aufgrund einer vom Spendenempfänger versandten E-Mail (siehe 2.4) oder Spendenbescheinigung (siehe 2.5) als Mitstörer oder Mittäter in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Spendenempfänger Altruja im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter sowie von allen durch die eventuelle Abwehr und/oder Erfüllung solcher Ansprüche entstehenden Kosten freizustellen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Spendenempfänger, Altruja in diesen Fällen die Kosten angemessener Rechtsverteidigung zu erstatten.

7. Pflichten des Spendenempfängers

7.1 Der Spendenempfänger verpflichtet sich, Altruja unverzüglich über eine Nichtverfügbarkeit oder eine fehlerhafte Funktion der Altruja-Webseiten zu informieren.

7.2 Der Spendenempfänger verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung der Altruja-Services nicht gegen deutsche Gesetze zu verstoßen oder Rechte Dritter zu verletzen. Der Spendenempfänger ist insbesondere verpflichtet, wettbewerbsrechtliche, datenschutzrechtliche und erbraucherschützende Vorschriften einzuhalten sowie das geistige Eigentum Dritter zu beachten. Wenn ein Dritter gegen Altruja und/oder Angestellte von Altruja Ansprüche im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Nutzung der Altruja-Services durch den Spendenempfänger, für die Altruja nicht verantwortlich ist, oder wegen eines sonstigen vertrags- oder rechtswidrigen Verhaltens des Spendenempfängers geltend macht, ist der Spendenempfänger verpflichtet, Altruja und/oder Angestellte von Altruja von jeglicher Haftung freizustellen und ihnen auch die durch die Inanspruchnahme entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung, zu ersetzen.

7.3 Der Spendenempfänger wird Altruja unverzüglich jede Änderung seines Namens bzw. seiner Firmierung, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform oder seiner Bankverbindung mitteilen, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

7.4 Der Spendenempfänger garantiert, dass er als gemeinnützig anerkannt oder aus anderen Gründen zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) berechtigt ist. Dem Spendenempfänger ist es nicht erlaubt, die Altruja-Services für rechtswidrige oder sittenwidrige Fundraising-Aktionen zu nutzen. Unter sittenwidrig werden u.a. rechtsradikale, extremistische, pornografische oder gewalttätige Darstellungen verstanden.

7.5 Der Spendenempfänger versendet selbständig Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen) an diejenigen Spender, die diese erhalten wollen (Diese Information geht aus den durch Altruja bereitgestellten Daten hervor).

8. Laufzeit

8.1 Der Vertrag hat die jeweils vereinbarte Mindestlaufzeit und das vereinbarte Inklusiv-Volumen und beginnt unmittelbar mit Abschluss des Nutzungsvertrags. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder Erreichen des Inklusiv-Volumens verlängert sich der Vertrag um eine weitere Vertragsperiode mit identischer Laufzeit, es sei denn, dass der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit oder innerhalb von 2 Wochen nach Erreichen des Inklusiv-Volumens schriftlich gekündigt wird.

8.2 Von der Regelung in 8.1 unberührt bleibt das beidseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn

a) der Spendenempfänger gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB, insbesondere Ziffer 7.4, verstoßen hat, oder

b) über das Vermögen des Spendenempfängers Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird, das Insolvenzverfahren durch ein zuständiges Gericht eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, oder

c) Umstände vorliegen, aufgrund derer Altruja vernünftigerweise darauf schließen kann, dass der Spendenempfänger mangels liquider Mittel seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Altruja oder Dritten nicht mehr nachkommen kann, und der Spendenempfänger innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung durch Altruja zu Altrujas vernünftiger Überzeugung nicht das Gegenteil nachweist.

9. Geheimhaltung

9.1 Alle Konditionen über die Vertragsbeziehung einschließlich der Konditionen der Vertragsbeziehung zwischen dem Spendenempfänger und dem Zahlungsdienstleister sind vertrauliche Informationen. Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren.

9.2 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Altruja behält sich vor, diese AGB aufgrund einer Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sieben Wochen zu ändern. Die Änderungsbefugnis erfasst keine Hauptleistungspflichten. Die Ankündigung erfolgt in Textform. Widerspricht der Spendenempfänger nicht innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten AGB als angenommen. Hierauf wird Altruja in der Ankündigung hinweisen.

10.2 Es gelten ausschließlich diese Bedingungen; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn Altruja in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen die Leistungen an den Spendenempfänger vorbehaltlos ausführt.

10.3 Aufrechnungen durch den Spendenempfänger sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Soweit eine Aufrechnung durch den Spendenempfänger unzulässig ist, gilt dies auch für etwaige Zurückbehaltungsrechte des Spendenempfängers.

10.4 Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages sind im Einzelfall nur wirksam, wenn sie schriftlich oder in Textform vereinbart wurden.

10.5 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Regelungslücken.

10.6 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.

10.7 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

München, Januar 2022