Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Altruja durch Spendenempfänger

Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Altruja durch Spendenempfänger.

Präambel

Mit der Anmeldung als Spendenempfänger bei der Altruja GmbH („Altruja“) akzeptieren Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Altruja durch Spendenempfänger („Spendenempfänger AGB“). Altruja stellt unter verschiedenen Top-Level-Domains sowie unter verschiedenen Subdomains und Aliases dieser Domains („Altruja-Webseiten“) ein internetbasiertes System und Dienste von Altruja zur Verfügung.

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Spendenempfänger und Altruja unabhängig davon, auf welcher der Altruja-Webseiten sich der Spendenempfänger registriert oder einloggt.

Ergänzend zu diesen Spendenempfänger AGB sind die Datenschutzbestimmungen zu beachten.

1. Gegenstand

1.1. Gegenstand dieses Vertrages ist der Vertragsschluss zwischen Altruja und Spendenempfängern. Altruja bietet Spendenempfängern eine internetbasierte Möglichkeit, um so genannte „Fundraising-Aktionen“ (Sammeln von Geldern für insbesondere gemeinnützige und mildtätige Zwecke) durchzuführen. Zweck des Vertrages ist hierbei auch, eine multiplikative Datenbank jener Personen zu schaffen, die den Spendenempfängern Geld für deren Zwecke zur Verfügung zu stellen („Spender“) oder deren Aktivitäten bewerben („Fundraiser“), um auf Basis dieser Datenbank auf Altruja eingestellte Fundraising-Aktionen zu fördern.

Spendenempfänger im Sinne dieser Spendenempfänger AGB sind insbesondere privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisierte Vereine, Stiftungen, staatliche oder private Hochschulen, Kirchen und staatliche und nichtstaatliche Einrichtungen sowie Nichtregierungsorganisationen und politische Parteien, die nicht wirtschaftlich orientiert sind.

1.2. Im Einzelnen erbringt Altruja für den Spendenempfänger folgende Leistungen (jeweils „Altruja-Service“):

a) Bereitstellung einer internetbasierten Software auf den Webseiten des Spendenempfängers mittels einer Software-as-a-Service-Lösung („SaaS-Lösung“), auf Altruja-Webseiten zur Organisation von Fundraising-Aktionen oder auf Webseiten von Unterstützern von Spendenempfängern wie Firmen, Eventveranstaltern, Prominenten, etc.. Der Spendenempfänger hat die Möglichkeit, eine eigene Webseite für seine Fundraising-Aktion zu erstellen („Fundraising-Seite“).

b) Betrieb einer Hotline für Spendenempfänger zu allen Fragen der Nutzung der Altruja-Webseiten durch den Spendenempfänger, erreichbar werktags von 9:00 bis 17:00 Uhr unter der jeweils aktuellen Nummer der Altruja Support-Hotline.

c) Abrechnung der Fundraising-Aktionen und einmaliger oder optional regelmäßiger (monatlich/jährlich) Einzug der von den Spendern zur Verfügung gestellten Gelder gemäß ausgewählter Zahlungskanäle (Überweisung, Lastschriftverfahren, Kreditkartenzahlung, PayPal, Sofortüberweisung etc.).

d) Weiterleitung des gesamten Spendenvolumens zu 100% an den Spendenempfänger.

e) Versand von Geld-Eingangsbestätigungen per E-Mail an die Spender. Der Versand etwaiger Zuwendungsnachweise, der zum Vorsteuerabzug berechtigt, obliegt dem Spendenempfänger. Altruja stellt die insoweit erforderlichen Daten der Spender als Download im gesicherten Kundenbereich zur Verfügung (Anrede, Vorname, Nachname, Spenderdatum, Spendenbetrag, E-Mail-Adresse; wenn Spendenquittung gewünscht: Adresse). Der Prozess der Erstellung von Zuwendungsnachweisen kann optional an Altruja übertragen werden. In diesem Fall erstellt Altruja die Zuwendungsnachweise im Auftrag des Spendenempfängers nach den dessen Vorgaben und stellt sie den jeweiligen Spendern zur Verfügung.

1.3 Die Rechte an der Altruja Social Fundraising Software stehen Altruja zu. Ein Anspruch des Kunden auf Überlassung des Altruja Fundraising Systems besteht nicht.

2. Abrechnung der Dienstleistung

2.1 Altruja berechnet Gebühren gemäß der auf der Altruja-Webseite genannten Preise. Diese richten sich nach dem vom Kunden gewählten Paket (Die Preise die bei der Wahl des Pakets gültig sind und per E-mail bestätigt werden, bleiben für den Kunden über die ganze Laufzeit gültig.). Optional können die Konditionen in einem separaten Vertrag geregelt werden.

2.2. Altruja erhält von dem Spendenempfänger für jede Zahlung von Spendern auf Basis der über die Altruja-Webseiten angebotenen Services ein Vermittlungsentgelt gemäß der jeweils gültigen Konditionen. Dieses Vermittlungsentgelt wird auch bei einer etwaigen Rückabwicklung von geleisteten Zahlungen fällig. Diese Preisliste kann auch für andere Services von Altruja im Einzelfall ein Entgelt vorsehen.

Alle angegebenen Preise gelten zuzüglich der jeweilig anwendbaren Umsatzsteuer.

2.3. Erklärt der Spender gegenüber Altruja seine Zuwendung irrtümlich oder in irrtümlicher Höhe gemacht zu haben, so wird Altruja dem Spendenempfänger diese Erklärung mitteilen bzw. weiterleiten. Es obliegt in einem solchen Fall dem Spendenempfänger, im Einvernehmen mit dem Spender eine Regelung zu finden.

3. Abrechnung

3.1. Spendenempfänger können die von Altruja angebotenen Zahlungsmöglichkeiten (u.a. Überweisung, Lastschriftverfahren, Kreditkartenzahlung, PayPal, Sofortüberweisung etc.), die den Spendern zur Verfügung gestellt werden sollen, anpassen. Entsprechend dieser Auswahl übernimmt Altruja den einmaligen oder regelmäßigen Einzug der Zahlungen der Spender und verwaltet das insoweit eingezogene Geld auf einem separaten Treuhandkonto bei der Bank für Sozialwirtschaft. Insoweit wird Altruja eine entsprechende Vollmacht eingeräumt.

3.2. Altruja überweist das gemäß Ziffer 3.1. eingezogene Geld zum Ende der Spenden-Aktion bzw. jeden Monat an die Charity in vollem Umfang (zu 100%) und stellt im Nachgang an die Spenden-Aktion bzw. alle zwei Monate wie vertraglich vereinbart eine Rechnung an den Spendenempfänger. Die Überweisung der weiterzuleitenden Beträge erfolgt auf eine auf den Namen des Spendenempfängers lautende Bankverbindung.

3.3. Dem Spendenempfänger ist bewusst, dass bei bestimmten Zahlungsarten (Lastschrift oder Kreditkarte) das Risiko einer Rückbuchung durch den Spender besteht und dass allein er dieses Risiko zu tragen hat. Rückbuchungen, die nach bereits erfolgter Auszahlung gemäß Ziffer 3.2. an den Spendenempfänger erfolgen, werden dem Spendenempfänger zuzüglich einer Rückbuchungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

3.4. Der Spendenempfänger ist verpflichtet, Einwendungen gegen die von Altruja gestellten Abrechnungen unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach der Abrechnung geltend zu machen. Anderenfalls gilt die Abrechnung als genehmigt.

4. Betrugs- / Missbrauchsschutz

4.1. Die Altruja-Software verfügt über ein umfangreiches Sicherheitssystem, das Spendenempfänger insbesondere bei Spenden mittels Kreditkarte vor Rückbuchungen schützt. Aufgrund des Betrugsschutzsystems ist es möglich, dass Zahlungen in Ausnahmefällen durch dritte Kreditkartenakzeptanzanbieter nicht akzeptiert werden.

4.2. Besteht der Verdacht, dass auf Basis dieser Spendenempfänger AGB angemeldete Spendenempfänger nicht die nach Ziffer 1.1 zugesicherte Spendenempfänger-Eigenschaft aufweisen behält sich Altruja das Recht vor, die Fundraising-Aktion des Spendenempfängers zu sperren. Der Spendenempfänger ist in diesem Fall verpflichtet, seine Spendenempfänger-Eigenschaft binnen 7 Tagen nachzuweisen. Gelingt dies nicht wird die entsprechende Fundraising-Aktion des Spendenempfängers deaktiviert.

4.3. Besteht der Verdacht, dass die Altruja-Webseiten durch den Spendenempfänger missbräuchlich genutzt werden, behält sich Altruja das Recht vor, die Fundraising-Aktion des Spendenempfängers zu deaktivieren. Ein Verdacht auf missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn die Rückbuchungsquote der Spender überdurchschnittlich hoch ist, in jedem Fall ab einer Rückbuchungsquote von mehr als 2%.

4.4. Besteht der Verdacht, dass die Altruja-Webseiten durch den Spendenempfänger missbräuchlich genutzt werden, behält sich Altruja das Recht vor, in Abweichung von Ziffer 3.2 die Auszahlung auch nach Ablauf von 14 Tagen um weitere 60 Tage („Prüfungsfrist“) zu verzögern. Innerhalb dieser Prüfungsfrist wird Altruja prüfen, ob eine missbräuchliche Nutzung der Altruja-Webseiten und/oder der Altruja-Services vorliegt. Ein Verdacht auf missbräuchliche Nutzung besteht insbesondere, wenn die Rückbuchungsquote der Spender überdurchschnittlich hoch ist, in jedem Fall ab einer Rückbuchungsquote von mehr als 2%. Kann der Verdacht auch nach weiteren 14 Tagen nicht ausgeräumt werden behält sich Altruja das Recht vor, das Geld an die Spender zurückzuüberweisen.

5. Haftung von Altruja / Gewährleistung

5.1. Altruja haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Altruja, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Altruja beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von Altruja garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.

5.2. Altruja haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Altruja oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

5.3. Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Altruja außer in den Fällen der Ziffer 5.1. und der Ziffer 5.4. der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

5.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5.5. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen Altruja beträgt ein Jahr außer in den Fällen der Ziffern 5.1., 5.2. oder 5.4.

5.6. Altruja kann technisch nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein bei Altruja angemeldeter Spender tatsächlich diejenige Person darstellt, die der Spender vorgibt zu sein. Altruja leistet daher keine Gewähr für die tatsächliche Identität eines Spenders.

5.7. Die Verjährungsfrist für sonstige Mängelansprüche beträgt ein Jahr.

6. Zusicherung des Spendenempfängers

Der Spendenempfänger sichert Altruja zu, dass

a) keine Vereinbarung oder sonstige Absprache zwischen dem Spendenempfänger und Dritten besteht, welche den Spendenempfänger daran hindert oder ihn darin beschränkt, die Altruja-Services nach Maßgabe dieser AGB zu beziehen; und

b) der Spendenempfänger zum Abschluss dieser Vereinbarung berechtigt ist, einschließlich der Befugnis, Altruja nach Maßgabe dieser AGB mit der Durchführung von Fundraising-Aktionen zu beauftragen; und

c) er die Eigenschaften im Sinne von Ziffer 1.1. erfüllt; und

d) er volljährig ist, sollte es sich bei dem Spendenempfänger um eine natürliche Person handeln.

7. Pflichten des Spendenempfängers

7.1. Der Spendenempfänger verpflichtet sich, Altruja unverzüglich über eine Nichtverfügbarkeit oder der fehlerhaften Funktion der Altruja-Webseiten zu informieren.

7.2. Der Spendenempfänger verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung der Altruja-Services nicht gegen deutsche Gesetze zu verstoßen oder Rechte Dritter zu verletzen. Der Spendenempfänger ist insbesondere verpflichtet, wettbewerbsrechtliche, datenschutzrechtliche und verbraucherschützende Vorschriften einzuhalten sowie das geistige Eigentum Dritter zu beachten. Wenn ein Dritter gegen Altruja und/oder Angestellten von Altruja Ansprüche im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Nutzung der Altruja-Services durch den Spendenempfänger, für die Altruja nicht verantwortlich ist, oder wegen eines sonstigen vertrags- oder rechtswidrigen Verhaltens des Spendenempfängers geltend macht, ist der Spendenempfänger verpflichtet, Altruja und/oder den Angestellten von Altruja von jeglicher Haftung freizustellen und ihnen auch die durch die Inanspruchnahme entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung, zu ersetzen.

7.3. Der Spendenempfänger wird Altruja unverzüglich jede Änderung seines Namens bzw. Firmierung, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform oder seiner Bankverbindung mitteilen, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

7.4. Dem Spendenempfänger ist es nicht erlaubt, die Altruja-Services für rechtswidrige oder sittenwidrige Fundraising-Aktionen zu nutzen. Unter sittenwidrig werden u.a. rechtsradikale, extremistische, pornografische oder gewalttätige Darstellungen verstanden.

7.5. Der Spendenempfänger versendet selbständig Spendenquittungen (Zuwendungsbestätigungen) an diejenigen Spender die diese erhalten wollen (Diese Information geht aus den durch Altruja bereitgestellten Daten hervor)

8. Leistungsausschlüsse

Störungen, Einschränkungen, Verzögerungen und andere Probleme, die sich aus der Nutzung des Internets ergeben, gehen nicht zu Lasten von Altruja.

9. Laufzeit

Der Vertrag gilt für auf unbestimmte Zeit geschlossen. Altruja kann diesen Vertrag über die Erbringung von Altruja-Services aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn

a) der Spendenempfänger gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB, insbesondere Ziffern 6 oder 7, verstoßen hat, oder

b) über das Vermögen des Spendenempfängers Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt  wird, das Insolvenzverfahren durch ein zuständiges Gericht eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, oder

c) Umstände vorliegen, aufgrund derer Altruja vernünftigerweise darauf schließen kann, dass der Spendenempfänger mangels liquider Mittel seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Altruja oder Dritten nicht mehr nachkommen kann, und der Spendenempfänger innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung durch Altruja zu Altrujas vernünftiger Überzeugung nicht das Gegenteil nachweist.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Altruja behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dass dies für den Spendenempfänger nicht zumutbar ist. Altruja wird den Spendenempfänger über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht dieser der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Spendenempfänger genehmigt. Altruja wird den Spendenempfänger in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

10.2. Es gelten ausschließlich diese Bedingungen; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn Altruja in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen die Leistungen an den Spendenempfänger vorbehaltlos ausführt.

10.3. Aufrechnungen durch den Spendenempfänger sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Soweit eine Aufrechnung durch den Spendenempfänger unzulässig ist, gilt dies auch für etwaige Zurückbehaltungsrechte des Spendenempfängers.

10.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Spendenempfänger alle Erklärungen an Altruja per E-Mail mit dem von jeder der Altruja-Webseiten aus erreichbaren Kontaktformular abgeben oder diese per Fax oder Brief an Altruja übermitteln. Altruja kann Erklärungen gegenüber dem Spendenempfänger an die E-Mail-Adresse übermitteln, die der Spendenempfänger als aktuelle E-Mail-Adresse in seinem Nutzerkonto angegeben hat.

10.5. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Regelungslücken.

10.6. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – München.

10.7. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.

München, März 2012

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