Allgemeine
Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Altruja durch Spendenempfänger
Im
Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Altruja
durch Spendenempfänger.
Präambel
Mit der Anmeldung als Spendenempfänger
bei der Altruja GmbH („Altruja“) akzeptieren Sie die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Altruja durch Spendenempfänger („Spendenempfänger
AGB“). Altruja stellt unter verschiedenen Top-Level-Domains sowie unter
verschiedenen Subdomains und Aliases dieser Domains („Altruja-Webseiten“)
ein internetbasiertes System und Dienste von Altruja zur Verfügung.
Diese AGB regeln das
Vertragsverhältnis zwischen dem Spendenempfänger und Altruja unabhängig davon,
auf welcher der Altruja-Webseiten sich der Spendenempfänger registriert oder
einloggt.
Ergänzend zu diesen Spendenempfänger
AGB sind die Datenschutzbestimmungen zu beachten.
1. Gegenstand
1.1. Gegenstand dieses Vertrages ist der Vertragsschluss zwischen Altruja und Spendenempfängern. Altruja bietet Spendenempfängern eine internetbasierte Möglichkeit, um so genannte „Fundraising-Aktionen“ (Sammeln von Geldern für insbesondere gemeinnützige und mildtätige Zwecke) durchzuführen. Zweck des Vertrages ist hierbei auch, eine multiplikative Datenbank jener Personen zu schaffen, die den Spendenempfängern Geld für deren Zwecke zur Verfügung zu stellen („Spender“) oder deren Aktivitäten bewerben („Fundraiser“), um auf Basis dieser Datenbank auf Altruja eingestellte Fundraising-Aktionen zu fördern.
Spendenempfänger im Sinne dieser
Spendenempfänger AGB sind insbesondere privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich
organisierte Vereine, Stiftungen, staatliche oder private Hochschulen, Kirchen
und staatliche und nichtstaatliche Einrichtungen sowie Nichtregierungsorganisationen
und politische Parteien, die nicht wirtschaftlich orientiert sind.
1.2. Im Einzelnen erbringt Altruja
für den Spendenempfänger folgende Leistungen (jeweils „Altruja-Service“):
a) Bereitstellung einer internetbasierten
Software auf den Webseiten des Spendenempfängers mittels einer Software-as-a-Service-Lösung („SaaS-Lösung“),
auf Altruja-Webseiten zur Organisation von Fundraising-Aktionen oder auf Webseiten
von Unterstützern von Spendenempfängern wie Firmen, Eventveranstaltern,
Prominenten, etc.. Der Spendenempfänger hat die Möglichkeit, eine eigene Webseite
für seine Fundraising-Aktion zu erstellen („Fundraising-Seite“).
b) Betrieb einer Hotline für Spendenempfänger
zu allen Fragen der Nutzung der Altruja-Webseiten durch den Spendenempfänger, erreichbar
werktags von 9:00 bis 17:00 Uhr unter der jeweils aktuellen Nummer der Altruja
Support-Hotline.
c) Abrechnung der Fundraising-Aktionen
und einmaliger oder optional regelmäßiger (monatlich/jährlich) Einzug der von
den Spendern zur Verfügung gestellten Gelder gemäß ausgewählter Zahlungskanäle
(Überweisung, Lastschriftverfahren, Kreditkartenzahlung, PayPal,
Sofortüberweisung etc.).
d) Weiterleitung des gesamten
Spendenvolumens zu 100% an den Spendenempfänger.
e) Versand von
Geld-Eingangsbestätigungen per E-Mail an die Spender. Der Versand etwaiger Zuwendungsnachweise,
der zum Vorsteuerabzug berechtigt, obliegt dem Spendenempfänger. Altruja stellt
die insoweit erforderlichen Daten der Spender als Download im gesicherten
Kundenbereich zur Verfügung (Anrede, Vorname, Nachname, Spenderdatum,
Spendenbetrag, E-Mail-Adresse; wenn Spendenquittung gewünscht: Adresse). Der
Prozess der Erstellung von Zuwendungsnachweisen kann optional an Altruja
übertragen werden. In diesem Fall erstellt Altruja die Zuwendungsnachweise im
Auftrag des Spendenempfängers nach den dessen Vorgaben und stellt sie den
jeweiligen Spendern zur Verfügung.
1.3 Die Rechte an der Altruja Social Fundraising
Software stehen Altruja zu. Ein Anspruch des Kunden auf Überlassung des Altruja
Fundraising Systems besteht nicht.
2. Abrechnung der Dienstleistung
2.1 Altruja berechnet
Gebühren gemäß der auf der Altruja-Webseite genannten Preise. Diese richten
sich nach dem vom Kunden gewählten Paket (Die Preise die bei der Wahl des
Pakets gültig sind und per E-mail bestätigt werden, bleiben
für den Kunden über die ganze Laufzeit gültig.). Optional können die
Konditionen in einem separaten Vertrag geregelt werden.
2.2. Altruja erhält von dem
Spendenempfänger für jede Zahlung von Spendern auf Basis der über die Altruja-Webseiten
angebotenen Services ein Vermittlungsentgelt gemäß der jeweils gültigen Konditionen.
Dieses Vermittlungsentgelt wird auch bei einer etwaigen Rückabwicklung von geleisteten
Zahlungen fällig. Diese Preisliste kann auch für andere Services von Altruja im
Einzelfall ein Entgelt vorsehen.
Alle angegebenen Preise gelten
zuzüglich der jeweilig anwendbaren Umsatzsteuer.
2.3. Erklärt
der Spender gegenüber Altruja seine Zuwendung irrtümlich
oder in irrtümlicher Höhe gemacht zu haben, so wird Altruja dem Spendenempfänger diese Erklärung mitteilen bzw. weiterleiten. Es obliegt in einem solchen
Fall dem Spendenempfänger, im Einvernehmen mit dem
Spender eine Regelung zu finden.
3. Abrechnung
3.1. Spendenempfänger
können die von Altruja angebotenen Zahlungsmöglichkeiten (u.a. Überweisung,
Lastschriftverfahren, Kreditkartenzahlung, PayPal, Sofortüberweisung etc.), die
den Spendern zur Verfügung gestellt werden sollen, anpassen. Entsprechend
dieser Auswahl übernimmt Altruja den einmaligen oder regelmäßigen Einzug der
Zahlungen der Spender und verwaltet das insoweit eingezogene Geld auf einem
separaten Treuhandkonto bei der Bank für Sozialwirtschaft. Insoweit wird Altruja
eine entsprechende Vollmacht eingeräumt.
3.2. Altruja überweist das
gemäß Ziffer 3.1. eingezogene Geld zum Ende der Spenden-Aktion bzw. jeden Monat
an die Charity in vollem Umfang (zu 100%) und stellt
im Nachgang an die Spenden-Aktion bzw. alle zwei Monate wie vertraglich
vereinbart eine Rechnung an den Spendenempfänger. Die Überweisung der
weiterzuleitenden Beträge erfolgt auf eine auf den Namen des Spendenempfängers
lautende Bankverbindung.
3.3. Dem Spendenempfänger ist
bewusst, dass bei bestimmten Zahlungsarten (Lastschrift oder Kreditkarte) das
Risiko einer Rückbuchung durch den Spender besteht und dass allein er dieses
Risiko zu tragen hat. Rückbuchungen, die nach bereits erfolgter Auszahlung
gemäß Ziffer 3.2. an den Spendenempfänger erfolgen, werden dem Spendenempfänger
zuzüglich einer Rückbuchungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste in
Rechnung gestellt.
3.4. Der Spendenempfänger ist
verpflichtet, Einwendungen gegen die von Altruja gestellten Abrechnungen
unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach der Abrechnung geltend zu
machen. Anderenfalls gilt die Abrechnung als genehmigt.
4. Betrugs- / Missbrauchsschutz
4.1. Die Altruja-Software
verfügt über ein umfangreiches Sicherheitssystem, das Spendenempfänger insbesondere
bei Spenden mittels Kreditkarte vor Rückbuchungen schützt. Aufgrund des
Betrugsschutzsystems ist es möglich, dass Zahlungen in Ausnahmefällen durch
dritte Kreditkartenakzeptanzanbieter nicht akzeptiert werden.
4.2. Besteht der Verdacht,
dass auf Basis dieser Spendenempfänger AGB angemeldete Spendenempfänger nicht
die nach Ziffer 1.1 zugesicherte Spendenempfänger-Eigenschaft aufweisen behält
sich Altruja das Recht vor, die Fundraising-Aktion des Spendenempfängers zu
sperren. Der Spendenempfänger ist in diesem Fall verpflichtet, seine Spendenempfänger-Eigenschaft
binnen 7 Tagen nachzuweisen. Gelingt dies nicht wird die entsprechende
Fundraising-Aktion des Spendenempfängers deaktiviert.
4.3. Besteht der Verdacht,
dass die Altruja-Webseiten durch den Spendenempfänger missbräuchlich genutzt
werden, behält sich Altruja das Recht vor, die Fundraising-Aktion des Spendenempfängers
zu deaktivieren. Ein Verdacht auf missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere
dann vor, wenn die Rückbuchungsquote der Spender überdurchschnittlich hoch ist,
in jedem Fall ab einer Rückbuchungsquote von mehr als 2%.
4.4. Besteht der Verdacht,
dass die Altruja-Webseiten durch den Spendenempfänger missbräuchlich genutzt
werden, behält sich Altruja das Recht vor, in Abweichung von Ziffer 3.2 die Auszahlung
auch nach Ablauf von 14 Tagen um weitere 60 Tage („Prüfungsfrist“) zu
verzögern. Innerhalb dieser Prüfungsfrist wird Altruja prüfen, ob eine
missbräuchliche Nutzung der Altruja-Webseiten und/oder der Altruja-Services
vorliegt. Ein Verdacht auf missbräuchliche Nutzung besteht insbesondere, wenn
die Rückbuchungsquote der Spender überdurchschnittlich hoch ist, in jedem Fall
ab einer Rückbuchungsquote von mehr als 2%. Kann der Verdacht auch nach
weiteren 14 Tagen nicht ausgeräumt werden behält sich Altruja das Recht vor,
das Geld an die Spender zurückzuüberweisen.
5. Haftung von Altruja / Gewährleistung
5.1. Altruja haftet
unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Altruja, eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Altruja beruhen sowie für Schäden, die
durch Fehlen einer von Altruja garantierten Beschaffenheit hervorgerufen
wurden.
5.2. Altruja haftet
unbeschränkt für Schäden, die durch Altruja oder einem seiner gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit
verursacht wurden.
5.3. Bei der leicht
fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Altruja
außer in den Fällen der Ziffer 5.1. und der Ziffer 5.4. der Höhe nach begrenzt
auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten
sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die
Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
5.4. Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5.5. Die Verjährungsfrist
für Schadensersatzansprüche gegen Altruja beträgt ein Jahr außer in den Fällen
der Ziffern 5.1., 5.2. oder 5.4.
5.6. Altruja kann technisch
nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein bei Altruja angemeldeter Spender tatsächlich
diejenige Person darstellt, die der Spender vorgibt zu sein. Altruja leistet
daher keine Gewähr für die tatsächliche Identität eines Spenders.
5.7. Die Verjährungsfrist
für sonstige Mängelansprüche beträgt ein Jahr.
6. Zusicherung des Spendenempfängers
Der Spendenempfänger sichert
Altruja zu, dass
a) keine Vereinbarung oder
sonstige Absprache zwischen dem Spendenempfänger und Dritten besteht, welche
den Spendenempfänger daran hindert oder ihn darin beschränkt, die Altruja-Services
nach Maßgabe dieser AGB zu beziehen; und
b) der Spendenempfänger zum
Abschluss dieser Vereinbarung berechtigt ist, einschließlich der Befugnis, Altruja
nach Maßgabe dieser AGB mit der Durchführung von Fundraising-Aktionen zu
beauftragen; und
c) er die Eigenschaften im
Sinne von Ziffer 1.1. erfüllt; und
d) er volljährig ist, sollte
es sich bei dem Spendenempfänger um eine natürliche Person handeln.
7. Pflichten des Spendenempfängers
7.1. Der Spendenempfänger verpflichtet
sich, Altruja unverzüglich über eine Nichtverfügbarkeit oder der fehlerhaften
Funktion der Altruja-Webseiten zu informieren.
7.2. Der Spendenempfänger verpflichtet
sich, im Rahmen der Nutzung der Altruja-Services nicht gegen deutsche Gesetze
zu verstoßen oder Rechte Dritter zu verletzen. Der Spendenempfänger ist
insbesondere verpflichtet, wettbewerbsrechtliche, datenschutzrechtliche und
verbraucherschützende Vorschriften einzuhalten sowie das geistige Eigentum
Dritter zu beachten. Wenn ein Dritter gegen Altruja und/oder Angestellten von Altruja
Ansprüche im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Nutzung der Altruja-Services
durch den Spendenempfänger, für die Altruja nicht verantwortlich ist, oder
wegen eines sonstigen vertrags- oder rechtswidrigen Verhaltens des Spendenempfängers
geltend macht, ist der Spendenempfänger verpflichtet, Altruja und/oder den
Angestellten von Altruja von jeglicher Haftung freizustellen und ihnen auch die
durch die Inanspruchnahme entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten der
Rechtsverfolgung, zu ersetzen.
7.3. Der Spendenempfänger wird
Altruja unverzüglich jede Änderung seines Namens bzw. Firmierung, seines Wohn-
oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform oder
seiner Bankverbindung mitteilen, soweit dies zur Durchführung des
Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
7.4. Dem Spendenempfänger ist
es nicht erlaubt, die Altruja-Services für rechtswidrige oder sittenwidrige Fundraising-Aktionen
zu nutzen. Unter sittenwidrig werden u.a. rechtsradikale, extremistische,
pornografische oder gewalttätige Darstellungen verstanden.
7.5. Der Spendenempfänger
versendet selbständig Spendenquittungen (Zuwendungsbestätigungen) an diejenigen
Spender die diese erhalten wollen (Diese Information geht aus den durch Altruja
bereitgestellten Daten hervor)
8. Leistungsausschlüsse
Störungen, Einschränkungen,
Verzögerungen und andere Probleme, die sich aus der Nutzung des Internets
ergeben, gehen nicht zu Lasten von Altruja.
9. Laufzeit
Der Vertrag gilt für auf
unbestimmte Zeit geschlossen. Altruja kann diesen Vertrag über die Erbringung
von Altruja-Services aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein
wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn
a) der Spendenempfänger gegen
wesentliche Bestimmungen dieser AGB, insbesondere Ziffern 6 oder 7, verstoßen
hat, oder
b) über das Vermögen des Spendenempfängers
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird, das Insolvenzverfahren durch ein
zuständiges Gericht eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
oder
c) Umstände vorliegen,
aufgrund derer Altruja vernünftigerweise darauf schließen kann, dass der Spendenempfänger
mangels liquider Mittel seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Altruja
oder Dritten nicht mehr nachkommen kann, und der Spendenempfänger innerhalb von
30 Tagen nach Aufforderung durch Altruja zu Altrujas
vernünftiger Überzeugung nicht das Gegenteil nachweist.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Altruja behält sich
vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dass
dies für den Spendenempfänger nicht zumutbar ist. Altruja wird den Spendenempfänger
über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht dieser der
Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der
Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Spendenempfänger genehmigt.
Altruja wird den Spendenempfänger in der Benachrichtigung auf sein
Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
10.2. Es gelten
ausschließlich diese Bedingungen; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende
Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wird ausdrücklich und
schriftlich zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn Altruja in
Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen
die Leistungen an den Spendenempfänger vorbehaltlos ausführt.
10.3. Aufrechnungen durch
den Spendenempfänger sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen zulässig. Soweit eine Aufrechnung durch den Spendenempfänger
unzulässig ist, gilt dies auch für etwaige Zurückbehaltungsrechte des Spendenempfängers.
10.4. Soweit nichts anderes
vereinbart ist, kann der Spendenempfänger alle Erklärungen an Altruja per
E-Mail mit dem von jeder der Altruja-Webseiten aus erreichbaren Kontaktformular
abgeben oder diese per Fax oder Brief an Altruja übermitteln. Altruja kann
Erklärungen gegenüber dem Spendenempfänger an die E-Mail-Adresse übermitteln,
die der Spendenempfänger als aktuelle E-Mail-Adresse in seinem Nutzerkonto
angegeben hat.
10.5. Sollten einzelne
Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich,
eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die
in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der
unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei
Regelungslücken.
10.6. Gerichtsstand und
Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – München.
10.7. Es gilt deutsches
Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche
Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
München, März 2012